Die gute Nachricht: Noch nie waren Urlauber so gut geschützt wie heute. Die Rechtslage im Reisebereich ändert sich jedoch laufend und für viele Kunden ist das verunsichernd. „Natürlich ist die Planung der Reise und Auswahl der Destination viel spannender – aber wir empfehlen wirklich allen Urlaubern, sich auch für die Themen Versicherung und Sicherheit auf Reisen ein wenig Zeit zu nehmen. Das schützt oftmals vor teuren und bösen Überraschungen.“, so Walter Krahl, Geschäftsführer von Ruefa. Ruefa beantwortet im Folgenden die aktuell wichtigsten Rechtsfragen.

Vorsorge lohnt sich – der passende Versicherungsschutz auf Reisen. Laut Studie der Europäischen Reiseversicherung gehen 86 Prozent der Bevölkerung davon aus, mit der E-Card innerhalb Europas ausreichend versichert zu sein – ein großer Irrtum, der Reisende teuer zu stehen kommen kann. Denn mit der E-Card gibt es keine Kostenübernahme für den Rücktransport.

Flug verspätet oder gestrichen: Welche Ansprüche habe ich eigentlich? „Flugverspätungen passieren oft im denkbar ungünstigsten Augenblick und sind in der Urlaubszeit ganz besonders häufig. Gerade wenn man am Flughafen steht und der eigene Flug sich um Stunden verspätet, sind viele Reisende viel zu gestresst, um sich ihrer Rechte zu vergewissern“, schildert Walter Krahl. „Wer sich erst im Nachhinein beschwert und eventuell wichtige Rechnungen nicht aufbewahrt hat, geht oft leer aus.“

Koffer beschädigt oder verschwunden – was zahlt die Airline? Grundsätzlich haftet die Fluglinie für Schäden bei der Beförderung des Reisegepäcks bzw. entstandene Kosten durch Gepäckverlust mit maximal 1300 Euro. Bei Gepäckverlust ist gleich am Flughafen bei der Gepäckreklamation eine Meldung zu machen und ein PIR–Formular (Property Irregularity Report) auszufüllen.

Bei Notfällen in EU-Drittstaaten: was tun? In Staaten, wo Österreich nicht durch eine Botschaft oder ein Konsulat vertreten ist, war bisher vielen Reisenden nicht klar, wie sehr sie mit der Hilfe anderer EU-Vertretungen rechnen konnten. Prinzipiell bestanden bereits Kooperationen von EU-Staaten, doch jetzt werden die Rechte der Bürger gestärkt: Bereits seit 1. Mai ist eine neue EU-Richtlinie zum verbesserten Schutz von EU-Bürgern im Ausland in Kraft. Das heißt konkret, dass sich Urlauber dann, wenn Österreich ihnen keinen Schutz gewähren kann, an das gesamte Netz der europäischen Auslandsvertretungen wenden können. Das ist vor allem bei schweren Erkrankungen, Verhaftung, Verlust oder Diebstahl von Reisepässen ein Thema, aber auch bei Naturkatastrophen.

Das neue Pauschalreisegesetz ist da. Das heißt, es gibt verbesserten Schutz für Buchungen seit 1. Juli 2018. Eine Pauschalreise ist laut neuem Gesetz also jetzt eine Kombination aus zumindest zwei Reiseleistungen:
Beförderung, Unterkunft, Autovermietung oder eine andere touristische Leistung. Andere touristische Leistungen sind beispielsweise Konzerttickets, Skipässe oder aber auch ein Thermeneintritt. Diese andere Leistung muss jedoch mindestens 25 Prozent des Gesamtpreises ausmachen oder sie wurde ausdrücklich als zentraler Bestandteil der Reise beworben. Weitere Informationen zum Pauschalreisegesetz finden Sie in der Infobox am Ende des Artikels.

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