Neuerungen in Italien
Die Stadt Venedig bittet 2025 wieder Tagestouristen zur Kasse: Die Zahl der Tage, an denen die Eintrittsgebühr gezahlt werden muss, wird sich fast verdoppeln – von 29 Tagen im Jahr 2024 auf 54 Tage im neuen Jahr. „Der Preis bleibt mit fünf Euro gleich und auch die Ausnahmen für Einheimische, Hotelgäste und Kinder unter 14 Jahren bleiben bestehen. Neu ist, dass bei spontaner Buchung – ab vier Tage vor Besuch der Stadt – sich der Preis auf zehn Euro erhöht“, weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek.
Es gibt auch Überlegungen, den Zugang zum berühmten Trevi-Brunnen in Rom gebührenpflichtig zu machen.
Bereits in Kraft ist die verschärfte Straßenverkehrsordnung in Italien: Die neuen Verkehrsbestimmungen sehen unter anderem härtere Strafen bei Handy am Steuer und Fahren unter Alkoholeinfluss vor, sowie eine Kennzeichen-, Helm- und Versicherungspflicht für E-Scooter. Die neuen Regelungen im Detail finden Sie hier.
Zudem verbietet Italien Schlüsselkästen mit Code für Airbnb und Co. – Vermieter von Ferienwohnungen in Italien müssen ihre Gäste künftig persönlich treffen und deren Personalien melden, statt wie bisher anonym den Schlüssel in einem Kasten mit Code zu übergeben.2
2025 müssen Anbieter von Ferienunterkünften in Italien ihre Angebote in einer Datenbank registrieren. Das soll es Urlaubern leichter machen, die Seriosität eines Angebots zu überprüfen.
Neue Gebühr für Kreuzfahrten in Griechenland
Ab 2025 werden alle Kreuzfahrtpassagiere für den Besuch sämtlicher Inseln einen Eintritt zwischen 1 und 20 Euro zahlen müssen. Der tatsächliche Preis richtet sich danach, ob der Besuch in der Haupt- oder Nebensaison stattfindet, sowie nach Destination. Auf den beliebten Inseln Santorin und Mykonos etwa müssen die Touristen dann in der Hauptsaison (1. Juni bis 30. September) pro Person 20 Euro für ihren Tagesbesuch entrichten.
Neue Einreisemodalitäten in Großbritannien
Für eine Reise nach Großbritannien benötigen Urlauber künftig zusätzlich zu einem Reisepass auch eine kostenpflichtige digitale Einreisegenehmigung (ETA). Reisende aus EU-Staaten, darunter Österreich, brauchen diese ETA ab 2. April 2025. Die Beantragung erfolgt online über eine spezielle Internetseite – pro Person ist eine ETA zu beantragen, auch für Babys und Kinder. Die Bearbeitungsgebühr von 10 Pfund (ca. 12 Euro) muss mittels Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden.
Am einfachsten ist die Beantragung mit der „UK ETA App“, die aus dem Google Play oder Apple App Store heruntergeladen werden kann. Personen ohne Smartphone können ihre ETA unter www.gov.uk beantragen.
Umstellung des Mautsystems in Frankreich
In Frankreich wird in den kommenden Jahren das Mautsystem schrittweise umgestellt. Künftig können Mautgebühren nur noch elektronisch über das „Free Flow“-System bezahlt werden. Aktuell gibt es bereits drei Free-Flow-Abschnitte in Frankreich – einer davon ist seit Dezember 2024 aktiv und betrifft die gesamte Strecke der A13 von Mantes bis Caen in der Normandie.
Auch neu ist, dass zusätzlich zu einer dauerhaften Umweltzone die Stadt Paris ab November 2024 eine verkehrsberuhigte Zone eingeführt hat. Die sogenannte ZTL (Zones à Trafic Limité), die man auch aus Italien kennt, wird schrittweise eingeführt. „Bis Ende März gilt noch die Testphase – ab April 2025 gilt die ZTL von 0 bis 24 Uhr und bei Missachtung muss man mit Strafen rechnen“, erklärt Polasek.
Neuerungen bei Umweltzonen in Europa
In Deutschland hat sich die Anzahl der Städte, in denen man eine Umweltplakette benötigt, von knapp 50 auf 37 reduziert. In anderen europäischen Städten wiederum werden neue Umweltzonen eingerichtet. So auch in Polen: Ab 1. Juli 2025 wird in Krakau eine Umweltzone eingeführt.
Vignettenpreise in Europa
„Eher ungewöhnlich, aber umso erfreulicher ist, dass in der Slowakei die Zehn-Tages-Vignette günstiger wird – der Preisunterschied zum Vorjahr ist zwar gering, aber immerhin kostet sie 2025 10,80 statt 12 Euro. Im Gegensatz dazu steigt der Preis für die Jahresvignette um 50 Prozent – von 60 auf 90 Euro“, so Polasek. Auch in Ungarn und Tschechien steigen die Vignettenpreise, allerdings nur recht gering.
Elektronische Einreisegenehmigung für Israel
Zum 1. Jänner 2025 wird die neue elektronische Einreisegenehmigung ETA-IL für Reisen nach Israel obligatorisch. Das neue Prozedere vereinfacht das Visaverfahren deutlich. Ab diesem Datum werden Einreisen von Österreicherinnen und Österreichern nach davor erfolgter elektronischer Genehmigung gegen eine Gebühr von 25 Schekel (etwa 6,60 Euro) in diesem System oder mit einem Visum möglich sein. Es wird empfohlen, die Registrierung mindestens 72 Stunden vor Buchung der Reise vorzunehmen. Die ETA-Genehmigung gilt für längstens zwei Jahre, solange derselbe Reisepass verwendet wird. Bei Verwendung eines neuen Reisepasses oder Änderungen von persönlichen Daten ist eine neue Registrierung erforderlich.
Es ist nicht notwendig, die Bestätigung ausgedruckt mitzuführen und auch sonst läuft die neue Einreise-Genehmigung komplett digital ab: Nach der Ankunft am Flughafen muss man lediglich den Reisepass an den zahlreichen dafür vorgesehenen Automaten scannen. Auch das persönliche Gespräch an einem Einreiseschalter entfällt.