Auf der Heimstrecke unseres Lesers lag in der Vorwoche hinter einer Kurve mitten auf der Straße ein großes Holzstück. "Ich konnte gerade noch ausweichen. Aber was wäre, wenn ich hineingefahren wäre und einen entsprechenden Schaden am Fahrzeug hätte? Müsste ich die Reparatur selbst bezahlen?"

Die Rechtsabteilung der D.A.S. Rechtsschutz AG sagt zu dem Fall: "Ohne zu wissen, wie und wodurch das Holzstück auf die Fahrbahn gelangt ist, lässt sich die Frage der Haftung nicht abschließend beantworten." Grundsätzlich sei für eine Haftung ein vorwerfbares Verhalten bzw. Verschulden eines Dritten nötig. Oft werde es in derartigen Fällen jedoch eine Beweisproblematik geben. "Wenn Ihr Leser über eine Kaskoversicherung verfügt, müsste er sich dann an diese wenden."