Was ist rechtlich zu bedenken, wenn man sich einen Hund als Haustier anschafft? Was raten Sie als Rechtsanwalt, Herr Mag. Zankl?
Stefan Zankl: Ganz unabhängig davon, ob ein Tier als gutartig oder bösartig einzustufen ist, wird jedes Tier letztlich von seinen Trieben und Instinkten geleitet. Aufgrund der typischen Gefahren, welche damit einhergehen, wird die Haftung des Tierhalters im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) speziell geregelt.  Der Tierhalter haftet grundsätzlich für Personen- und Sachschäden, welche aus den typischen Tiergefahren entstehen, z. B. für den Schaden durch einen Hundebiss oder einen durch einen unbeaufsichtigten Hund verursachten Sturz. Bei einer Bissverletzung im Rahmen der Behandlung durch einen Tierarzt oder für Tierschäden beim einvernehmlichen, von mehreren Haltern beaufsichtigten Umhertollen von Hunden, greift die Halterhaftung aber grundsätzlich nicht.