1. Gilt die Aufsichtspflicht der Eltern auch auf dem Schulweg?
ANTWORT: Bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Kindes liegt die sogenannte gesetzliche Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den Eltern. „Sie erstreckt sich also auch auf den Schulweg ihrer Kinder“, erklärt der Rechtsanwalt Stefan Kohlfürst.