Der oberösterreichische Krankenhausbetreiber gespag muss im Fall einer Frau, die 2008 in einem Spital nach der Entbindung ihres vierten Sohnes gestorben war, 110.000 Euro Trauerschaden an die vier Buben zahlen. So lautete das Urteil am Welser Landesgericht, berichtete nachrichten.at am Donnerstagabend. Die gespag habe den Spruch zur Kenntnis genommen.