Der oberösterreichische Krankenhausbetreiber gespag muss im Fall einer Frau, die 2008 in einem Spital nach der Entbindung ihres vierten Sohnes gestorben war, 110.000 Euro Trauerschaden an die vier Buben zahlen. So lautete das Urteil am Welser Landesgericht, berichtete nachrichten.at am Donnerstagabend. Die gespag habe den Spruch zur Kenntnis genommen.
Oberösterreich
Krankenhausbetreiber muss nach Tod bei Entbindung zahlen
Der oberösterreichische Krankenhausbetreiber gespag muss 110.000 Euro für vier Buben zahlen. Ihre Mutter starb bei der Geburt des vierten Sohnes. Ihre Krankengeschichte wurde gefälscht.
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