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Tabakmonopol

Nikotinbeutel dürfen nur mehr in Trafiken verkauft werden

Kein Scherz: Ab 1. April dürfen Nikotinbeutel und E-Liquids nur mehr an bestimmten Orten, etwa Trafiken, verkauft werden.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Ab dem 1. April dürfen Nikotinbeutel und E-Liquids nur noch in Trafiken und bestimmten Verkaufsstellen verkauft werden.
  • Besonders bei Jugendlichen sind Nikotinbeutel und E-Liquids beliebt, was zu einer steigenden Nikotinsucht führt.
  • Der Verkauf dieser Produkte wird strenger reguliert und fällt unter das Tabakmonopolgesetz.
  • Nikotinbeutel und E-Liquids unterliegen ab April der Tabaksteuer, die jedoch als zu niedrig für einen Lenkungseffekt angesehen wird.
  • Weitere Schritte zur Regulierung von Werbung, Inhaltsstoffen und Verpackung sind geplant, um den Gesundheitsschutz zu verbessern.
Nikotinbeutel müssen künftig in Trafiken verkauft werden. Konsumiert werden sie, indem sie zwischen Lippe und Kiefer geschoben werden.
© Adobestock
Nikotinbeutel müssen künftig in Trafiken verkauft werden. Konsumiert werden sie, indem sie zwischen Lippe und Kiefer geschoben werden.
© Adobestock
Author Martina Marx
Martina Marx Redakteurin Steiermark-Ressort, Gesundheit
Redakteurin Steiermark-Ressort, Gesundheit
1. April 2026,
10:00 Uhr

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