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Neues Tabak- und Nichtrauchergesetz

Nikotinbeutel fallen unter Tabakmonopol, Einweg-E-Zigaretten werden verboten

Die Bundesregierung hat sich auf eine Novelle des Tabak- und Nichtrauchergesetzes geeinigt. Neuartige Nikotinprodukte, die besonders bei jungen Menschen beliebt sind, sollen künftig unter das Tabakmonopol fallen.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Die österreichische Bundesregierung hat sich auf eine Novelle des Tabak- und Nichtrauchergesetzes geeinigt, die Nikotinbeutel und E-Liquids unter das Tabakmonopol stellt.
  • Einweg-E-Zigaretten werden ab Ende 2026 verboten, da sie ein hohes Gesundheitsrisiko darstellen und ein Umweltproblem durch Müll verursachen.
  • Nikotinbeutel und E-Liquids dürfen nur noch in Trafiken verkauft werden und unterliegen Alterskontrollen, einem Werbeverbot und einer steuerlichen Erfassung.
  • Die aggressive Vermarktung von Nikotinprodukten, die nicht unter das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz fallen, wird eingeschränkt.
  • Unterstützung beim Rauchstopp wird durch Angebote wie das Rauchfrei-Telefon und den „Nikotinfrei in sechs Wochen“-Kurs der ÖGK bereitgestellt.
Nikotinbeutel müssen künftig in Trafiken verkauft werden
© Adobestock
Nikotinbeutel müssen künftig in Trafiken verkauft werden
© Adobestock
Author Martina Marx
Martina Marx Redakteurin Steiermark-Ressort, Gesundheit
Redakteurin Steiermark-Ressort, Gesundheit
10. Dezember 2025,
14:15 Uhr

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