1. Die oberste Maxime beim Zünden von Raketen und Böllern ist das Abstandhalten: von Menschen und Objekten wie Häusern, Autos oder Bäumen. „Für jedes pyrotechnische Produkt gibt es einen erforderlichen Mindestsicherheitsabstand, der unbedingt eingehalten werden muss“, sagt Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im Kuratorium für Verkehrssicherheit. Diesen Mindestabstand kann man auf der Verpackung nachlesen.
  2. Es ist ein Slapstick-Klassiker, aber höchstens im Film zum Lachen: Der Wind bläst das Feuerzeug aus, mit dem man die Rakete zünden möchte. Um die Flamme zu schützen, rückt man immer näher, entfacht den Böller direkt in der Hand oder beugt sich gar noch darüber. „Beim Anzünden muss man immer den größtmöglichen Abstand zur Pyrotechnik halten“, sagt Kaltenegger. Spielt das Wetter nicht mit, lässt man das Schießen ohnehin besser bleiben.
  3. Feuerwerksraketen sollte man immer nur von einer sicheren Abschussvorrichtung aus zünden. „Sie mit dem Stab in die Erde oder in eine einzelne Flasche zu stecken ist eine schlechte Idee“, sagt Kaltenegger. Raketen müssen leichtgängig ohne Widerstand aufsteigen können. Eine gute Startrampe bietet eine Bierkiste, in der die leeren Flaschen fest stehen und nicht umfallen können.
  4. Bevor man Raketen zündet, muss man sichergehen, dass die Flugbahn frei ist und sie nicht in Bäumen hängen bleiben oder an Hausmauern abprallen können. Dann wird es brandgefährlich.
  5. Wem in der feuchtfröhlichen Silvesternacht schon der Weitblick fehlt, überlässt das Schießen Partygästen mit klarem Kopf: „Wer so viel Alkohol getrunken hat, dass er legal nicht mehr Auto fahren darf, der sollte auch nicht mit Böllern oder Raketen hantieren“, sagt Kaltenegger. Der Grenzwert liegt also bei weniger als 0,5 Promille.
  6. Natürlich ist es ärgerlich, wenn bei den Raketen ein Blindgänger dabei ist. Dennoch sollte man zwei typische Kardinalfehler niemals
    machen: „Nicht nachschauen gehen, warum das Feuerwerk nicht zündet. Und niemals ein zweites Mal anzünden“, warnt Kaltenegger. Stattdessen sich dem Blindgänger eine Stunde nicht nähern, mit Wasser übergießen und dann entsorgen.
  7. Gerne übersieht man in der Hitze des Silvestergefechts, wie laut Raketen und Böller zünden: „Chinakracher“ erreichen 145 dB. Schon ein kurzer Knall ab 135 dB kann genügen, um ein Knalltrauma zu verursachen. Dabei werden feine Innenohrhärchen beschädigt, Symptome sind Dröhnen, Rauschen, dumpfes Hörempfinden oder eine akute Hörverminderung. Zwar kehrt das Gehör meist von selbst zurück, dennoch sollte man sich und besonders Kinder mit Ohrenstöpseln oder einem Kapselgehörschutz vor den Folgen des Lärms schützen.

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