Das ist alles andere als ein hundsgewöhnlicher Prozess: Nach einem Hundebiss fordert eine Frau 16.000 Euro von der Besitzerin des Tieres plus Haftung für alle Folgen. Rund 15.000 Euro davon sind für psychische Schmerzen. Der Fall ist am Landesgericht Klagenfurt anhängig.
„Seit der Hundeattacke leidet die Betroffene unter Belastungsreaktionen und Angststörungen. Sie braucht eine Therapie“, heißt es in der Klage. Allein von Oktober 2018 bis April 2019 sei die Frau 49 Mal bei einem Psychologen in Behandlung gewesen, erklärt ihr Anwalt Gernot Funder. „Die Belastungsreaktion und Panikstörung sind eine Reaktion auf die Hunde-Attacke. Das steht ganz klar im Befund der Frau. Eine Traumabehandlung wird dringend empfohlen.“

Das kann nicht sein, meint hingegen der Anwalt der Gegenseite. „Das Ganze war ein harmloser Vorfall, der kann keine derartigen Panikstörungen nach sich gezogen haben“, betont Peter Bernhart, der Anwalt der Hundebesitzerin.

Laut Gerichtsakten ist Folgendes passiert: Vor dem Haus der Hundebesitzerin in Kärnten spielte ihr Berner-Sennenhund-Rottweiler-Mischling mit der 14-jährigen Tochter und einer Freundin. Normalerweise werde das Tier in ein Gehege gesperrt, wenn die Hundebesitzerin nicht selbst anwesend ist, steht in der Klage-Beantwortung. Aber da sie „nur zehn Minuten“ weg war, ließ die Frau den Hund bei ihrer Tochter zum Spielen. In diesem Moment spazierte die Klägerin mit ihrem Gatten vorbei. „Der Hund näherte sich und biss der Frau in die Hüfte. Sie erlitt eine Wunde und massive Hämatome, die sehr schmerzempfindlich waren“, heißt es in der Klage. Für die Wunde verlangt die Frau 1000 Euro. Für die psychische Belastung jedoch 15.000 Euro.

Gegen „diese hohe Forderung“ wehrt sich die Gegenseite. „Tatsächlich hat der Hund ja nur einen Schnapper gemacht. Die Frau wurde leicht verletzt“, will Anwalt Bernhart relativieren. Es tue der Tierbesitzerin leid. Sie sei bereit, der Klägerin eine Entschädigung zu bezahlen, zumal der Hund nicht angeleint war. Doch die Höhe der Geldforderung sei überzogen, betont Bernhart. „15.000 Euro Schmerzensgeld für psychische Folgen werden wir nicht bezahlen. Sollte die Frau tatsächlich an Belastungsreaktionen und Panikstörungen leiden, kann das nicht mit dem Hunde-Vorfall zusammenhängen.“

Die Klägerin sagt jedoch, sie könne seit dem Hunde-Angriff im Vorjahr nicht mehr angstfrei spazieren gehen oder sich in der Nähe von Hunden aufhalten. „Sie kann nicht in Ruhe außer Haus gehen. Ihre Lebensqualität ist eingeschränkt“, meint ihr Anwalt. Selbst wenn sie nun Angst vor Hunden hat, kann das keinesfalls eine Angststörung mit einem Krankheitswert von 15.000 Euro auslösen, hält Anwalt Bernhart entgegen.

Ist die Geldforderung übertrieben oder nachvollziehbar? Das muss das Gericht entscheiden. Das Hauptproblem der Hundebesitzerin ist so oder so, dass sie keine Hundehaftpflichtversicherung hat. Das heißt: Wie viel Entschädigung auch immer die Klägerin zugesprochen bekommt, die Hundebesitzerin muss alles aus der eigenen Tasche zahlen.

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