Es gibt einige Regeln, die zu beachten sind, damit im Fall der Fälle die Haushaltsversicherung auch für einen Schaden während des Urlaubs einspringt.

Die Voraussetzung für einen Schadenübernahme nach einem Einbruch
ist, dass es an der Haustüre oder am Fenster sichtbare Einbruchsspuren gibt. Es ist daher unerlässlich, die Haustüre abzusperren und den Schlüssel, nicht unter der Fußmatte oder im Blumentopf daneben zu verstecken. Natürlich müssen auch sämtliche Sicherungen, die mit der Versicherung zwecks Prämienvergünstigung vereinbart wurden - etwa eine Alarmanlage - scharf geschalten sein, bevor man auf Urlaub fährt.

Wasserleitungen absperren

Bleibt ein Ein- oder Zweifamilienwohnhaus länger als 72 Stunden unbewohnt, müssen während dieser Zeit die wasserführenden Leitungen - also der Haupthahn abgesperrt werden. Im Winter wenn geheizt werden muss, sind zusätzlich sämtliche wasserführende Leitungen und Anlagen zu entleeren, sofern die Heizung nicht durchgehend im Einsatz ist.