Im Oktober hat der Verfassungsgerichtshof einen Teil des ORF-Gesetzes aufgehoben und eine Frist zur Reparatur bis März 2025 gestellt. Die Bestellung der Gremien des ORF (Stiftungsrat und Publikumsrat) wurde teils als unzulässig erkannt und muss neu geregelt werden. Eigentlich war man davon ausgegangen, dass die Regierung das Gesetz möglichst schnell neu gestalten wird, damit es noch in dieser Legislaturperiode und somit vor der möglicherweise richtungsentscheidenden Nationalratswahl 2024 in Kraft treten kann. Damit hätte die Regierung noch Fakten schaffen können.
Stiftungsrat
ÖVP könnte ORF-Gesetz nächster Regierung überlassen
Der VfGH verlangt eine Reparatur der Gremien, doch diese hat bis 2025 Zeit.
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