Noch haben sich Debatten um die Haushaltsabgabe und etwaige Reduktionen bei den Länderabgaben nicht gelegt, steht demnächst wieder eine spannende Entscheidung beim ORF ins Haus: Im Juni letzten Jahres hat das Land Burgenland eine Verfassungsbeschwerde gegen das ORF-Gesetz eingebracht. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat damit die Besetzung des Stiftungsrats im Visier. Die Mitglieder des Gremiums würden mehrheitlich von der Regierung bestellt, das wäre ein Widerspruch zur Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit einer Entscheidung ist in den kommenden Wochen, aber bis spätestens Ende Juni, zu rechnen.

Mit großem Interesse sieht auch Rundfunkrechtler Hans Peter Lehofer dem Ergebnis entgegen: "Es ist das erste Mal, dass der Verfassungsgerichtshof diese ganze Struktur des Stiftungsrates umfassend inhaltlich zu beurteilen hat. Selbst wenn der Antrag zur Gänze abgewiesen werden sollte, so wird der VfGH in seiner Begründung einige Rahmenbedingungen ganz klar darlegen, an die man sich dann halten muss." Die zentrale Frage, die der Entscheidung zugrunde liegen wird: Hat die Politik zu viel Einfluss auf die Bestellung der ORF-Organe? Für Lehofer zusätzlich relevant ist, "ob dort, wo die Politik diesen Einfluss hat, kontrolliert werden kann, wie sie ihn ausübt".

Ein Problemfeld der Nichtkontrollierbarkeit tut sich, abgesehen von den inoffiziellen Sidelettern, schnell auf: Es geht um den Publikumsrat, der sechs Mitglieder des Stiftungsrates wählt. Immerhin 17 der 30 Publikumsmitglieder werden nach Vorgabe des ORF-Gesetzes von Bundesministerin Susanne Raab (ÖVP) auf Basis von Vorschlägen repräsentativer Einrichtungen und Organisationen bestellt. Mit dieser Mehrheit können die sechs Stiftungsräte aus den eigenen Reihen beschickt werden.

Eine Bestellpraxis, die vielfach kritisiert wird, auch von Lehofer: "Das halte ich für einen heiklen Punkt, wenn es von der Struktur her nicht ausgeschlossen ist, dass die Ministerin über den Hebel des Publikumsrates Mitglieder des Stiftungsrates bestimmt und letztlich garantieren kann, dass ihre Partei die Mehrheit hat." Der Verfassungsgerichtshof könnte hier künftig für klare Vorgaben sorgen. In Deutschland war das 2014 der Fall: Da kam das Bundesverfassungsgericht zur Erkenntnis, dass das ZDF zu staatsnah organisiert war, ein Umbau war die Folge.