Wie die "Presse" berichtet, sieht sich eine hochrangige ORF-Mitarbeiterin von ihrem ehemaligen Vorgesetzten, einem ORF-Manager, wiederholt sexuell belästigt und gemobbt. Hilfe von der Gleichstellungskommission soll sie nicht erhalten haben. Wie die "Presse" mitgeteilt bekam, wurde das Verfahren wegen fehlender Beweise eingestellt. Nun hat sie Anklage gegen ihren Arbeitgeber, den Österreichischen Rundfunk, erhoben und fordert sie Schadenersatz vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien.

Der Prozess beginnt in der kommenden Woche. Am ersten Verhandlungstag sollen sowohl die Klägerin als auch der Generaldirektor der beklagten Partei, Roland Weißmann, einvernommen werden. Weitere Termine sind geplant, neben anderen ORF-Managern soll auch der ehemalige Generaldirektor Alexander Wrabetz einvernommen werden. Die Frau, selbst Managerin, habe zunächst versucht, die Vorfälle persönlich mit ihm zu klären – ohne Erfolg. Auch bei der Geschäftsführung des ORF erreichte sie offenbar nichts. Mit ihrem Chef konnte die Mitarbeiterin aber nicht mehr arbeiten, wurde auf eigenen Wunsch versetzt und verlor damit wichtige Bereiche.

Nachdem der Vorgesetzte den ORF verließ, wollte die Managerin ihren alten Job wiederaufnehmen. Weiters berichtet die "Presse", dass noch unter Wrabetz eine Vereinbarung getroffen worden sei, in der festgelegt wurde, dass sie alle früheren Bereiche wiederbekomme, sofern sie im Gegenzug dafür Stillschweigen über die mutmaßlichen Übergriffe bewahre. Da diese Vereinbarung allerdings nicht eingehalten worden sei, klagt sie den ORF jetzt auf Schadenersatz. Sie sieht sich bei der Neubesetzung des Postens ihres ehemaligen Chefs wegen ihres Geschlechts benachteiligt.

ORF sieht für Klage keine Rechtsgrundlage

Die ORF-Generaldirektion widerspricht gegenüber der Kleinen Zeitung der Darstellung der ORF-Managerin: "Der ORF hat – wie bei Vorwürfen von Mitarbeitern und Mitarbeiterin" üblich – entsprechend reagiert und zum damaligen Zeitpunkt die Angelegenheit für alle Beteiligten zufriedenstellend gelöst. Der Vorwurf von Untätigkeit wird entschieden zurückgewiesen." Man betont aber, dass es jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin frei stehe, zur Durchsetzung seiner oder ihrer Interessen die Gerichte zu bemühen. Mehr war nicht zu erfahren: Angesichts des laufenden Verfahrens und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten werde es keine weitere Stellungnahme geben, heißt es vom ORF.

Geäußert hat sich die Rechtsvertretung im ORF: "Der ORF sieht keine rechtliche Grundlage für die Klage, weil es einen bestehenden Vergleich gibt, der auch eingehalten wird", zitiert die "Presse" ORF-Anwältin Katharina Körner-Risak.