Er verpflichtete sich, ihr Schadenersatz in der Höhe von 60.000 Euro zu zahlen, wie Wagners Anwalt Michael Rami der APA mitteilte. Zudem muss Fellner die Prozesskosten ersetzen. Wagner hatte Fellner wegen übler Nachrede (§111 Abs 1 und 2 StGB) geklagt, da der Medienmacher Anfang September 2021 auf oe24.tv in einem Interview behauptete, dass es sich beim Vorwurf Wagners, er habe sie sexuell belästigt, um Rufmord handle und sie Rache an ihm begehe. Für diese Äußerung wird sich Fellner zudem in einer Erklärung in den Zeitungen "Österreich" und "oe24" entschuldigen und die Behauptung zurückziehen.

Fellner als auch dessen Anwalt äußerten sich auf APA-Anfrage nicht. Fellner stand in der Causa rund um sexuelle Belästigungsvorwürfe - die er vehement zurückweist - bereits mehrfach wegen übler Nachrede vor Gericht.