Der Satiriker Jan Böhmermann ist mit seiner Unterlassungsklage gegen das deutsche Bundeskanzleramt wegen Kritik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an seinem sogenannten Schmähgedicht gescheitert. Seine Forderung sei unzulässig, weil eine Wiederholung der beanstandeten Erklärung nicht zu erwarten sei, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag. Böhmermann hatte erwirken wollen, dass Merkel ihre Kritik an seinem Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zurücknehmen muss.