Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) hat am Freitag weitere Unterstützungsmaßnahmen im Kulturbereich verkündet. So werde man "sicherstellen", dass auch Vereine den 80-prozentigen Umsatz-Ersatz beantragen können. Darüber hinaus wird der Überbrückungsfonds für Selbstständige von 90 auf 110 Millionen Euro aufgestockt, der Covid-19-Fonds der Künstlersozialversicherung (KSVF) auf 20 Millionen Euro verdoppelt. Die Bundesmuseen und -theater erhalten eine Sonderförderung.

"Lockdown-Bonus"

Allerdings dürfen die wiederum nicht den Umsatz-Ersatz beantragen, wie Mayer erläutert. Die Höhe und Modalitäten für die Hilfen für die Bundesinstitutionen werden noch ausgearbeitet. Jene Vertreter der Kulturbranche, bei denen die bisherigen Unterstützungen nicht anwendbar waren, erhalten einen eigenen mit zehn Millionen Euro dotierten Sonderfördertopf, der in den kommenden Wochen ausgearbeitet werden und noch heuer zur Verfügung stehen soll. Weiters soll es eine Sonderzahlung von 1300 Euro - einen so genannten "Lockdown-Bonus" - für Künstler aus dem Überbrückungsfonds geben. Er soll laut Mayer auch jenen offen stehen, die normalerweise Unterstützung von Härtefall-Fonds beziehen. Die genannten Fonds werden darüber hinaus bis mindestens März 2021 verlängert.

"Ich gebe mein Wort"

Der Umsatz-Ersatz gilt für Kulturbetriebe "unabhängig von Größe und Rechtsform". "Fast alle Betriebe und Institutionen sind von den neuen Maßnahmen sehr stark betroffen", so Mayer. Und: "Bei dem Paket  handelt es sich mit Sicherheit um eines der größten Hilfspakete in Europa." Die Kulturbranche hat "mein Wort, dass wir sie unterstützen werden, solange es notwendig ist". Ihr sei es wichtig, dass Künstler nun nicht aufgrund der weggebrochenen Auftrittsmöglichkeiten auf andere Berufsfelder ausweichen müssten und dass diese auch nach Corona wieder ihre künstlerische Tätigkeit ausüben können.

Mit dem am Freitag vorgestellten Sonderförderprogramm, dessen Rahmenbedingungen noch ausgearbeitet werden müssen - will man "allen Problemfällen" beikommen, die kein Auslangen mit bestehenden Töpfen finden. Alle Maßnahmen, die zusätzlich zu Instrumenten wie dem Fixkostenzuschuss oder dem Umsatz-Ersatz getroffen werden, kämen auf ein Volumen von weit über 200 Millionen Euro.