Mit dem morgigen Tag werden die zivilgerichtlichen Streitigkeiten zwischen dem Burgtheater und dessen Ex-Direktor Matthias Hartmann aller Voraussicht nach bereinigt sein. Durch den geplanten Vergleich werden die anhängigen Verfahren beendet.

"Nachdem die Unschuld Herrn Hartmanns durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nun endlich in allen Punkten bestätigt wurde, muss das Ziel sein, dass mein Mandant den materiellen Schaden aus der nun erwiesenermaßen unberechtigten Entlassung vollständig ersetzt bekommt", heißt es vonseiten Hartmanns Anwalt Peter Vogl. "Wir sind guter Dinge, morgen eine zufriedenstellende Einigung mit dem Burgtheater zu erzielen."

Damit werden gegen den im März 2014 wegen des Finanzskandals entlassenen Burgtheater-Direktor nun also auch die letzten Ermittlungen wegen möglichen Abgabenhinterziehungen eingestellt. Den Großteil der Ermittlungen - sie betrafen den Verdacht der Untreue, Bilanzfälschung oder grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen - stellte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft schon im Dezember 2017 ein. Sie waren 2014 aufgenommen worden, nachdem der damalige Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) den Burgtheater-Direktor fristlos entlassen hatte.

Auch gegen den früheren Aufsichtsratschef Georg Springer war ermittelt worden, aber strafrechtlich nichts übrig geblieben. Weiter ermittelt wird nur noch gegen die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin Sylvia Stantejsky, wegen des Verdachts der Untreue und der Bilanzfälschung.