ORF-"Am Schauplatz"-Reporter Ed Moschitz hat im Rechtstreit um eine Reportage über jugendliche Skinheads vor Gericht einen Etappensieg errungen. Wie die Austria Presse Agentur am Montag erfuhr, hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt das Ermittlungsverfahren gegen Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung eingestellt. Die Vorwürfe hatte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache erhoben, nachdem das ORF-Team mit zwei rechten Glatzköpfen bei einer Wahlveranstaltung der Freiheitlichen gedreht hatten.

Vorwurf der Beweismittelfälschung noch offen

Für die Strafverfolgungsbehörde ist der Vorwurf vom Tisch, Moschitz habe bei seiner Sozialreportage "Am rechten Rand" die beiden Protagonisten Philipp R. und Kevin M. dazu angestiftet, die rechte Hand zum Hitlergruß zu erheben oder die Worte "Sieg Heil" zu rufen. Offen ist laut Behördensprecher Erich Habitzl noch der Vorwurf der Beweismittelfälschung. Hier hat das Staatsanwaltschaft bereits zwei Gutachten eingeholt, um zu klären, ob ein Nazi-Sager eines der beiden Burschen im Nachhinein entfernt worden war.

Ermittlungen gegen Strache laufen noch

Wie Staatsanwaltschaftssprecher Erich Habitzl auf Anfrage der Austria Presse Agentur sagte, laufen die Ermittlungen gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache noch. Dieser hatte Moschitz der Anstiftung zur Wiederbetätigung bezichtigt und auch den Vorwurf in den Raum gestellt, der ORF habe die Bänder im Nachhinein manipuliert, nachdem darauf keine einschlägigen Sager zu hören waren. Die Staatsanwaltschaft nahm deswegen Ermittlungen wegen möglicher falscher Beweisaussage und Verleumdung auf.

Bei einem Dreh zu einer Folge der ORF-Reportagereihe "Am Schauplatz" über jugendliche Skinheads am 12. März 2010 war es bei einer abendlichen FPÖ-Veranstaltung in Wiener Neustadt zu dem Eklat gekommen, als Strache dem ORF-Redakteur Ed Moschitz vor laufender Kamera vorwarf, zwei Skinheads, die im Mittelpunkt der Reportage standen, zu Nazi-Sagern angestiftet zu haben. Die beiden Glatzköpfe hätten einschlägige Slogans gesagt, so Strache, der sich später nicht entscheiden kann, "Sieg Heil" oder "Heil Hitler" vernommen zu haben.

Die Originalkassette zu dem Dreh in Wiener Neustadt wurde am nächsten Tag von der Polizei sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft ließ einen Gutachter zwei Untersuchungen anstellen, die jedoch keine Manipulation zu Tage förderte. In Folge kam es auch zu rechtlichen Scharmützeln zwischen ORF und Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, die die Höchstgerichte bemühten. Die Staatsanwaltschaft verlangte die Herausgabe aller Bänder der wochenlangen Reportagedrehs mit den Burschen. Nach einer versuchten Beschlagnahmung durch die Behörde entschied schließlich der Oberste Gerichtshof (OGH), dass die Bänder durch das Redaktionsgeheimnis geschützt seien.