Der französisch-polnische Filmemacher Roman Polanski (90) hat einen Verleumdungsprozess in Paris gewonnen. Die britische Schauspielerin Charlotte Lewis hatte gegen ihn geklagt, weil er in einem Interview von ihr erhobene Vergewaltigungsvorwürfe als „abscheuliche Lüge“ bezeichnet hatte. Das Pariser Strafgericht sprach den 90-Jährigen nun von Lewis’ Verleumdungsvorwurf frei.

Bei der Urteilsverkündung war der Oscar-Preisträger („Der Pianist“) nicht anwesend. Die 56-jährige Lewis hingegen zeigte sich den Tränen nahe. Der Regisseur wies gegenüber der Wochenzeitschrift „Paris Match“ auf angebliche Widersprüche bei Lewis hin. Er verwies auf Aussagen der Darstellerin in einem englischen Magazin, in dem sie gesagt habe, dass sie von ihm fasziniert gewesen sei und seine Geliebte werden wollte. Lewis hatte zu dem von Polanski zitierten Interview gesagt, zahlreiche ihr zugeschriebenen Zitate seien nicht exakt. Sie sei falsch zitiert worden. Nach der Veröffentlichung des Interviews des Regisseurs in „Paris Match“ im Dezember 2019 reichte die Schauspielerin eine Verleumdungsklage ein.

Neue Vorwüfe der Vergewaltigung von Minderjährigen

Regisseur Roman Polanski (90) wird indes erneut mit Vorwürfen der Vergewaltigung von Minderjährigen konfrontiert. In Kalifornien hat eine nicht namentlich genannte Frau eine Zivilklage eingereicht. Polanski habe die damals Minderjährige 1973 in seinem Haus in Los Angeles unter Alkohol gesetzt und vergewaltigt, sagte die Anwältin der Klägerin, Gloria Allred, am Dienstag auf einer Pressekonferenz. Ein Richter habe August 2025 als Prozesstermin anberaumt, so die Anwältin.

Polanski (90) ließ die Vorwürfe durch seine Anwälte zurückweisen. "Mr. Polanski weist die Vorwürfe in der Klage entschieden zurück und er glaubt, dass das Gericht der richtige Ort ist, um diesen Fall zu verhandeln", hieß es in einer Mitteilung seines Anwalts Alexander Rufus-Isaacs, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

„Habe Nein gesagt“

Die Klägerin behauptet, sie habe Polanski 1973 auf einer Party kennengelernt und wenige Monate später eine Einladung zu einem Essen angenommen. Der Regisseur habe demnach gewusst, dass sie minderjährig war. Er habe ihr in seinem Haus und in einem Restaurant Tequila zu trinken gegeben. Ihr sei schlecht geworden. Sie erinnere sich daran, in seinem Bett aufzuwachen und sich gegen seine sexuellen Übergriffe zu wehren. Sie habe deutlich Nein gesagt, doch Polanski habe dies ignoriert. Die Klage führt Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Zufügung seelischen Leides auf.

In einem Zivilverfahren müsse der Angeklagte nicht vor Gericht erscheinen, sagte Allred. Häufig kommt es in derartigen Klagen mit Schadenersatzforderungen zu einer außergerichtlichen Einigung statt eines Verfahrens.

Regisseur auf der Flucht

Der französisch-polnische Regisseur ist nach einer Anklage wegen Sex mit einer Minderjährigen seit 1978 vor den US-Behörden auf der Flucht. Polanski hatte damals unerlaubten Sex mit einer 13-Jährigen zugegeben, eine Vergewaltigung aber abgestritten. Er setzte sich aus den USA ab, als sich ein Schuldspruch und eine Haftstrafe abzeichneten. Seitdem lebt er überwiegend in Frankreich und vermeidet Länder zu besuchen, die mit den USA ein Auslieferungsabkommen haben.

Besonders seit dem Aufkommen der #MeToo-Bewegung im Jahr 2017 haben mehrere Frauen Polanski des sexuellen Missbrauchs vor allem in den 1970er-Jahren beschuldigt. Vorwürfe, die er bestreitet. Im Zuge von #MeToo wurde Polanski 2018 auch aus der Oscar-Akademie geworfen. Für viele ist er mittlerweile zur unerwünschten Person geworden.

Verleumdungsklage in Paris

In Paris musste er sich zuletzt wegen des Vorwurfs der Verleumdung verantworten. Die britische Schauspielerin Charlotte Lewis hatte Polanski beschuldigt, sie in den 1980er-Jahren während der Dreharbeiten zum Film „Piraten“ sexuell missbraucht zu haben. Sie sei zu dem Zeitpunkt 16 Jahre alt gewesen. Polanski hatte die Vorwürfe als Lüge zurückgewiesen. In einem Interview der Illustrierten "Paris Match" hatte er Ende 2019 zudem auf Aussagen der Schauspielerin verwiesen, die die Vorwürfe seiner Meinung nach infrage stellten: "Die grundlegende Eigenschaft eines guten Lügners ist ein ausgezeichnetes Gedächtnis", hatte Polanski gesagt. "Charlotte Lewis wird immer in der Liste meiner Anklägerinnen aufgeführt, ohne je auf diese Widersprüche hinzuweisen." Um diese Äußerungen ging es nun vor Gericht, das Urteil fiel zugunsten des Regisseurs. Bereits im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft daran erinnert, dass bei dem Gerichtsurteil weder über die Wahrheit der behaupteten Vergewaltigung entschieden werde noch über die Authentizität der der Schauspielerin zugeschriebenen Zitate, sondern darüber, ob Polanski seine Meinungsfreiheit missbraucht habe oder nicht.