Arbeitskräfteüberlassung hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Im letzen Jahr stieg in Österreich die Zahl der "Leiharbeiter" von Jahresbeginn bis zum dritten Quartal von 50.000 auf 80.000 Personen an. Vor allem in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, ist diese Beschäftigungsform gefragt; derzeit besonders in der Autozuliefer- und Lebensmittelindustrie. Die "Zeitarbeiter" werden beispielsweise bei kurzfristigen Arbeitsspitzen eingesetzt – Unternehmen können sie unkompliziert anheuern und auch schnell wieder loswerden. Häufig ist diese Anstellungsweise mit gesellschaftlichen und sozialen Problemen für den Arbeitnehmer verknüpft.

Rechte und Pflichten

Überlassene Arbeitskräfte können im Rahmen eines Arbeiter- oder Angestelltenverhältnisses tätig sein. Sie unterliegen dem "Arbeitskräfteüberlassungsgesetz" (AÜG) und sonstigen Gesetzen, die für Arbeitnehmer zur Anwendung kommen: wie z.B. dem Urlaubs-, dem Arbeitszeit- oder dem Arbeitsruhegesetz. Bei jeder Überlassung muss die "Leihfirma" dem Arbeiter oder Angestellten die genauen Rahmenbedingungen der Beschäftigung mitteilen: Dazu gehören der Arbeitsort, eine Beschreibung der Tätigkeiten, die Arbeitszeit sowie die Höhe des Entgelts und die voraussichtliche Dauer. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, den "Leiharbeiter" bei der Sozialversicherung anzumelden und die Beiträge zu bezahlen. Diese Informationen sollte man schriftlich erhalten und unbedingt aufbewahren, um die endgültige Monatsabrechnung auf ihre Richtigkeit prüfen zu können. Während der Arbeit bei der "Leihfirma", gilt der Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebes. Dies ist insbesondere in Hinblick auf die Entlohnung wichtig.

Schattenseiten der Leiharbeit

"Leiharbeiter" bewegen sich auf sehr dünnem Eis: Sie sind sozial kaum abgesichert und werden in den Beschäftigungsbetrieben häufig benachteiligt. Viele Arbeitnehmer leiden zudem unter ihrer Rolle als Fremdmitarbeiter, da sie nur unzureichend in die soziale Struktur eines Unternehmens integriert werden. Grund dafür sind oft die zeitliche Befristung oder das Konkurrenzverhalten zu fixen Mitarbeiter. Zusätzlich schränken die wechselnden Einsatzorte das Knüpfen von sozialen Beziehungen ein. Ihre begrenzte Arbeitsdauer erschwert den Leiharbeitnehmern, sich mit ihren Unternehmen zu identifizieren. Da sie für jeden Einsatz in verschiedenen "Leihfirmen" extra geschult werden müssen, besitzen sie nicht die gleiche Routine wie reguläre Arbeitskräfte. Nur wenigen überlassenen Arbeitskräften gelingt es, Fuß in den Unternehmen zu fassen – der Schritt von der Leiharbeit zur konventionellen Beschäftigung gelingt nach einer Studie nur einem kleinen Teil vorher arbeitsloser Personen.

Quelle: Arbeiterkammer. Mehr zum Thema auf: http://www.arbeiterkammer.at