Achtung! Wegen der derzeitigen Trockenheit und der fehlenden Niederschläge hat die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt per 29. März per Verordnung ein Feuerverbot im Wald und in dessen Gefährdungsbereich ausgesprochen.
Ab sofort ist "jegliches Feuerentzünden, das Rauchen sowie unvorsichtiger Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen, wie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, insbesondere von Zündhölzern und Rauchwaren und das Schlagbrennen oder sonstiges Abbrennen von Pflanzenresten im Wald und in dessen Gefährdungsbereich untersagt", heißt es in der Verordnung.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 7270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet wird.
Das heißt aber nicht, dass Osterfeuer heuer generell verboten sind. Wo das Abheizen von Osterhäufen erlaubt ist, regelt der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde.