Um die Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich einzudämmen hat die Regierung unter anderem ein Versammlungsverbot verordnet. Das heißt, dass sich nicht mehr als fünf Personen gleichzeitig an einem Ort aufhalten dürfen. Spazierengehen ist erlaubt, aber jegliche Ansammlungen von mehr als fünf Personen nicht.
Völkermarkt
Versammlungsverbot wird von der Polizei überwacht
Spazierengehen ist erlaubt, aber mehr als fünf Personen dürfen sich nicht mehr gleichzeitig an einem Ort aufhalten. Polizei kontrolliert, bis jetzt keine Verstöße im Bezirk Völkermarkt.
© Markus Traussnig