Eine, wenn nicht überhaupt die Haupteinnahmequelle für alle Gemeinden, resultiert aus den sogenannten Ertragsanteilen nach dem Finanzausgleichsgesetz des Bundes. Der aktuell bis Ende 2021 zwischen Bund, Ländern und Gemeinden paktierte Finanzausgleich regelt mitunter die Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben, wozu hauptsächlich die Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer zählen.