Die Stadtgemeinde Völkermarkt hebt für den Silvesterabend 2024 das generelle Verbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in bestimmten Ortsgebieten vorübergehend auf. Diese Regelung gilt am 31. Dezember 2024 von 23.30 Uhr bis zum 1. Jänner 2025 um 00.30 Uhr. Zu den erlaubten Feuerwerkskörpern zählen jene mit geringer Gefahr und geringem Lärmpegel, die für den Gebrauch im Freien vorgesehen sind. Das betroffene Gebiet umfasst die Bereiche innerhalb der Ortstafeln der Gemeinde.

Auch zu Silvester nicht erlaubt

Dennoch bleiben wichtige Sicherheitsvorschriften in Kraft: Feuerwerkskörper dürfen weiterhin nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Tierheimen, Tankstellen, großen Menschenansammlungen oder anderen risikobehafteten Orten gezündet werden – egal ob innerhalb oder außerhalb des Ortsgebiets. Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 4360 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu vier Wochen geahndet werden. „Man soll die Möglichkeit haben, den Jahreswechsel traditionell hochleben zu lassen. Ich bitte aber um Rücksichtnahme gegenüber den Tieren, die darunter am meisten leiden“, appelliert Völkermarkts Bürgermeister Markus Lakounigg (SPÖ).

In St. Kanzian wird die Silvesterknallerei ähnlich gehandhabt. „Meines Wissens, wurde bei uns um keine Ausnahmegenehmigung angesucht“, berichtet Bürgermeister Thomas Krainz (SPÖ).