Im Sommer wollen sich naturgemäß nicht nur die Zweibeiner abkühlen. Das Baden für Vierbeiner ist in öffentlichen Gewässern zwar grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen, die bis auf Widerruf gestattet sind. In der Region sind es nur einige wenige Plätzchen, wo sich Herrl und Hund gemeinsam in die Fluten stürzen können.