Für den Bau der 110-kV-Leitung von Fürnitz nach Landskron ist – wie berichtet – nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs eine neue Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig. Ein Einspruch der Gemeinden Villach und Finkenstein ist mit ein Auslöser für das Urteil.