Die St. Veiter Altstadt sorgt weiterhin für reichlich Diskussionsstoff. Von zu drakonischen Parkstrafen, über einen Poller, bis zur Rechtsunsicherheit reichten die Themen. Die ÖVP brachte zudem bei der jüngsten Gemeinderatssitzung einen Antrag ein, die Fußgängerzone in eine Begegnungszone umzuwidmen.

Nun trat erneut ÖVP-Stadtrat Philipp Subosits ins Rampenlicht, der von einer „rechtlich völlig unklaren Situation“ spricht. Auslöser der Kritik sind unter anderem abgelaufene Zufahrtsgenehmigungen. „Streng genommen dürfen derzeit nicht einmal Anrainer zufahren, weil gültige Bescheide fehlen und die Zufahrtsberechtigungen abgelaufen sind. Gleichzeitig sollen Geschäfte funktionieren und Menschen in der Innenstadt wohnen. Diese Situation ist schlicht unhaltbar“, sagt Subosits.

Brief der Innenstadtleute

Dass diese Bedenken allgegenwärtig sind, zeigt ein entsprechender Brief, den zahlreiche Innenstadtbetriebe und Hausbesitzer mit ihren Unterschriften abgesegnet haben. „Wenn sich Unternehmer, Anrainer und Eigentümer gemeinsam zu Wort melden, dann zeigt das klar, wie dringend eine Lösung gebraucht wird“, ist Subosits überzeugt.

Subosits wurde bereits abgestraft
Subosits wurde bereits abgestraft © Privat

Nicht zuletzt führte ein Zwischenfall zum weiteren Anheizen der Situation. „Ein Hausbesitzer sei an einem Sonntagmorgen, bei menschenleerer Innenstadt, von der Polizei abgestraft worden, nachdem er mit seinem Fahrzeug zugefahren war.“ Zwar hat die Polizei in diesem Fall korrekt gehandelt, dennoch sieht Subosits hier das grundlegende Problem: „Die Exekutive hat hier schlicht Dienst nach Vorschrift gemacht. Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen aber unklar oder unpraktikabel sind, geraten Menschen, die in der Innenstadt wohnen oder arbeiten, schnell in eine rechtliche Grauzone.“

Da nicht klar definiert ist, was unter einer „Ladetätigkeit“ zu verstehen ist, spielt das sowohl bei Anrainern als auch bei den Behörden eine Rolle für den Interpretationsspielraum. Zudem würden viele Anrainer die derzeit geltenden zeitlichen Rahmenbedingungen als Einschränkung betrachten. Daher schlägt die ÖVP vor, die gesamte Fußgängerzone in eine Begegnungszone zu ändern. „Ergänzend dazu könnte eine Kurzparkzone mit einer maximalen Parkdauer von 30 Minuten eingerichtet werden. Wir brauchen endlich klare Regeln statt rechtlicher Grauzonen“, sagt Subosits abschließend.