Europa sowie die gesamte Welt erleben derzeit aufgrund des Ukraine-Kriegs eine seit Jahrzehnten nicht mehr dagewesene Teuerungswelle, die auch die Tiroler Bevölkerung trifft. So sind etwa Öl- und Gaspreisederzeit auf einem absoluten Rekordniveau. Auf Initiative von Landeshauptmann Günther Platter wurden vonseiten der Tiroler Landesregierung erste Schritte gegen die aktuelle Teuerungswelle umgesetzt. In enger Abstimmung mit den Sozialpartnern werden weitere Maßnahmen forciert und auf Bundesebene eingefordert, um die Bevölkerung entlasten zu können.

"Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Deshalb passen wir den BezieherInnenkreis des Heizkostenzuschusses an und führen darüber hinaus einen neuen Energiekostenzuschuss ein, womit wir den Förderbetrag auf 500 Euro erhöhen", sagt Platter. 

Das heißt beispielsweise, dass eine alleinstehende Person, die über ein Netto-Haushaltseinkommen von bis zu 1000 Euro verfügt, einen 250 Euro Heizkostenzuschuss plus 250 Euro Energiekostenzuschuss erhält – in Summe also 500 Euro. Personen, die aufgrund eines Haushaltseinkommens über 1000 Euro netto zwar den Heizkostenzuschuss nicht erhalten, erhalten nun – sofern sie über ein maximales Haushaltseinkommen bis zu 1300 Euro netto verfügen –den neuen Energiekostenzuschuss in Höhe von 250 Euro. "Unsere neue Formel ist also klar: Jene, die besonders hart zu kämpfen haben und mit ihren Nettoeinkommen am unteren Limit sind, erhalten in Zukunft eine doppelte Förderung bestehend aus Heizkosten- und Energiekostenzuschuss, also in Summe 500 Euro. Und jene, die etwas mehr verdienen, aber für die die aktuelle Teuerung auch eine große Belastung darstellt, bekommen den Energiekostenzuschuss in Höhe von 250 Euro", informiert Platter.

Factbox: Heizkosten- und Energiekostenzuschuss

Der maximale Zuschuss beträgt daher für den regulären Heizkostenzuschuss-BezieherInnenkreis 500 Euro pro Haushalt – dies beinhaltet den Heizkostenzuschuss sowie den Energiekostenzuschuss. Haushalte, die zwar nicht für den Bezug eines Heizkostenzuschusses berechtigt sind, aber in die Richtlinien des Energiekostenzuschusses fallen, erhalten somit einmalig 250 Euro.

Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses

Für den Heizkostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 1000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen (vorher: 970 Euro)
  • 1590 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften (vorher 1560 Euro)
  • 260 Euro pro Monat (vorher: 250 Euro) zusätzlich für das erste und zweite und 190 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe (vorher: 180 Euro)
  • 550 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher: 540 Euro)
  • 380 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher: 370 Euro)

Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Energiekostenzuschusses Ukraine-Krise

Für den Energiekostenzuschuss sind über den bestehenden Heizkostenzuschuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 1300 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 2067 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • 338 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 247 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
  • 715 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
  • 494 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

Anträge sind bis 31. Dezember 2022 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, Tel. 0512 508 3693, E-Mail tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at oder beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen.

Die Formulare liegen beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, und bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde auf und sind im Internet auf der Website der Abteilung Soziales herunterzuladen.

Weitere Informationen finden Sie in Kürze unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss