Am 27. Februar finden die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in 274 Tiroler Gemeinden statt. Zur Erfassung der Wahlberechtigten werden Wählerverzeichnisse geführt, die ab 4. Jänner in den Gemeinden öffentlich aufgelegt werden: Ab diesem Zeitpunkt sind Berichtigungsanträge bis zum Ende des Einsichtszeitraumes am 11. Jänner möglich. Wer sich im WählerInnenverzeichnis fehlerhaft eingetragen sieht oder überhaupt die Aufnahme in dieses Verzeichnis für sich beansprucht, muss den Antrag schriftlich oder mündlich bis zum 11. Jänner, 17 Uhr, an die Gemeinde richten.

Jede/r Wahlberechtigte ist in das Verzeichnis jenes Wahlsprengels einzutragen, in dem sie/er am Stichtag 15. Dezember 2021 den Hauptwohnsitz hat. Zur Wahl von Gemeinderat und Bürgermeister berechtigt sind alle Unionsbürger, die spätestens am Tag der Wahl, also am 27. Februar 2022, das 16. Lebensjahr vollendet sowie zum Stichtag 15. Dezember 2021 ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben und nicht durch ein Urteil eines inländischen Gerichtes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nicht gewählt wird in der Landeshauptstadt Innsbruck, wo der nächste reguläre Urnengang im Jahr 2024 ansteht, und in den drei Gemeinden Matrei am Brenner, Mühlbachl und Pfons, wo nach der Gemeindezusammenlegung erst später gewählt wird. In Wängle wählt man bereits am 9. Januar, da der Gemeinderat seine Auflösung beschlossen hat. Weitere Informationen:
www.tirol.gv.at/gemeinderatswahl