Ein Landwirt (66) ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt der grob fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Er hatte im Juli in Molzbichl bei Spittal/Drau am Drauradweg einen E-Bike-Fahrer (73) beim Überholen mit dem Traktoranhänger erfasst. Der Radfahrer starb an seinen schweren Verletzungen. Der 66-Jährige wurde rechtskräftig zu 1280 Euro Geldstrafe (320 Tagessätze zu je vier Euro) und fünf Monaten bedingter Haft verurteilt, berichtet die Austria Presse Agentur (APA).
„Tragische Fehlentscheidung“
Überhaupt mit diesem Anhänger, einem Kreiselschwader, auf der schmalen Fahrbahn zu überholen, sei eine „tragische Fehlentscheidung“ gewesen, sagte Richter Christian Liebhauser-Karl in der Urteilsbegründung. Bei einem Strafrahmen von drei Jahren wurden dem Bauern Unbescholtenheit und Geständnis als mildernd angerechnet. Der Witwe des Unfallopfers wurden rund 2300 Euro Schmerzengeld zugesprochen, die Begräbniskosten in Höhe von rund 8500 Euro hatte der 66-Jährige schon bezahlt.
Angeklagter nahm Schuld auf sich
Der Landwirt, der den Bauernhof vor drei Jahren seinem Sohn übertragen hatte, nahm die Schuld für den Unfall auf sich. Er fahre seit 15 Jahren mit dem Schwader am Traktor, auch auf dem Drau-Radweg. Dort sei wegen der schmalen Fahrbahn nicht nur das Überholen heikel, das wisse er. „Man hat auch im Gegenverkehr keine Chance, ohne dass beide ausweichen.“ Er glaubt, dass den Fahrradfahrern zu wenig klar sei, dass dort auch landwirtschaftliche Fahrzeuge fahren dürfen.
„Ich habe mich falsch entschieden“
Als er unmittelbar vor dem Unfall sah, dass der Seitenabstand nicht ausreiche, habe er sich falsch entschieden. „Ich hätte die Möglichkeit gehabt, den Überholvorgang abzubrechen. Aber ich hab mich entschieden, weiter nach links zu fahren.“
Der Sachverständige hält es für möglich, dass dadurch alles nur schlimmer wurde. „So ein langes Gefährt ist nicht spurtreu.“ Vor allem, wenn die linken Räder nicht mehr auf befestigtem Grund fahren, sei es möglich, dass sich der Schwader weiter nach rechts bewegt.
Nach dem Urteil erklärten alle Parteien Rechtsmittelverzicht. Damit ist das Urteil rechtskräftig.