Für einen Windpark wie den am Bärofen braucht man eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Daraus abgeleitet, definiert der Genehmigungsbescheid der Landesregierung eine Vielzahl von Auflagen für den Projektwerber. Ob und wie diese eingehalten und umgesetzt werden, steht allerdings auf einem anderen Blatt, greifen die behördlichen Kontrollmechanismen doch eher eingeschränkt.