Für einen Windpark wie den am Bärofen braucht man eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Daraus abgeleitet, definiert der Genehmigungsbescheid der Landesregierung eine Vielzahl von Auflagen für den Projektwerber. Ob und wie diese eingehalten und umgesetzt werden, steht allerdings auf einem anderen Blatt, greifen die behördlichen Kontrollmechanismen doch eher eingeschränkt.
Offene Fragen
Werden bei Windparkbau UVP-Auflagen umgangen?
Beim Windpark Bärofen sorgen ausstehende Genehmigungen, ein Umladeplatz im falschen Bundesland, Rodungen und Artenschutzfragen weiter für Diskussionen.
© Gerfried Ambrosch