Vor einem Tag erklärten Sie, es liege ein konkreter Tatverdacht vor, der eine Handyabnahme rechtfertigt. Nun wurde das Verfahren eingestellt. Wie erklären Sie das?
JOSEF HAIßL: Das Verfahren wurde in der Dienststelle, dem Bundesministerium und der Oberstaatsanwaltschaft evaluiert und nun gibt es dieses Ergebnis.
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