Seit Ende Jänner gilt die neue Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung in der Kärntner Landeshauptstadt – sehr zum Unmut zahlreicher Hauseigentümer. Denn: Jene Ausnahmeregelung, im Zuge derer Fahrzeuge auf (öffentlichen) Stellplätzen vor Hauseinfahrten abgestellt werden konnten, gehört mit der neuen Verordnung der Vergangenheit an. Im Klartext heißt das: Auch für Parkplätze, die vor einer privaten Hauseinfahrt liegen, muss künftig eine Parkgebühr entrichtet werden – 150 Euro für insgesamt 24 Monate für die sogenannte Anrainerparkberechtigung. Insgesamt sind 34 Straßenzüge von dieser Regelung betroffen.