Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende - mit diesem Fazit könnte man den Prozess der Sonnenhotels gegen die Dauercamper am Hafnersee zusammenfassen, der heute am Bezirksgericht Klagenfurt über die Bühne gegangen ist. Und überraschend mit einem Vergleich am ersten Verhandlungstag endete. Die Camper verpflichteten sich, ihre Stellplätze bis zum 30. April 2023 zu räumen.

Warum man prozessierte? Anfang November übernahm das Tourismusunternehmen Falkensteiner die landeseigene Liegenschaft am Hafnersee (Gemeinde Keutschach) als neuer Pächter. Diese wurde vom Vorpächter, den Sonnenhotels, jedoch nicht wie vereinbart geräumt übergeben. Rund 100 Dauercamper weigerten sich im Vorfeld ihren Stellplatz zu räumen.

Die Räumungsklage wurde am Bezirksgericht verhandelt
Die Räumungsklage wurde am Bezirksgericht verhandelt © Claudia Lepuch

"Falkensteiner wird ganz normal übernehmen. Die Dauercamper haben von den Sonnenhotels eine Räumungsklage bekommen", sagte KBV-Vorstand Martin Payer Ende Oktober im Gespräch mit der Kleinen Zeitung.

Dichtes Gedränge im Verhandlungssaal

Genau diese Räumungsklage war Grund für die heutige Verhandlung. Die Causa stieß auf großes Interesse, der Saal war bereits Minuten vor Verhandlungsbeginn voll. All jene, die nicht der klagenden oder der beklagten Partei angehörten, mussten den Raum deshalb verlassen. So auch der Keutschacher Bürgermeister Gerhard Oleschko (TK).

"Wir sitzen hier, weil Sie alle nicht geräumt haben", eröffnete Richterin Birgit Trinks die Verhandlung und bat die Camper, die Hintergründe zu erläutern. "Wir haben unbefristete Mietverträge", lautete die Antwort. Die Camper wurden von Rechtsanwalt Christian Ragger vertreten. Dieser hatte bereits im Vorfeld erklärt, dass seine Klienten die Einjahresverträge mit den Sonnenhotels nicht anerkennen würden. Notfalls werde man den Fall bis zum Obersten Gerichtshof durchjudizieren: "Falkensteiner wird am Hafnersee in den nächsten Jahren nichts machen können."

Die Sonnenhotels wurden von Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic vertreten. Vor Gericht unterstellte er Ragger einen Stellvertreterprozess mit der KBV zu führen.

Richterin bietet Vergleich an

Was die rechtlichen Möglichkeiten der Camper betrifft, schuf die Richterin schnell Klarheit: "Selbst wenn ich davon ausgehe, dass Sie alle einen unbefristeten Mietvertrag haben, kann dieser jederzeit mit einem Monat Kündigungsfrist gekündigt werden." Auch wenn man den Weg in die nächsthöhere Instanz wähle, würde man nur ein paar Monate gewinnen. "Spätestens bis zum nächsten Sommer müssen Sie alle räumen", stellte Trinks klar und ergänzte: "In diesem Zeitraum fallen Kosten von 300.000 Euro für jeden Anwalt an, nur damit am Ende das Ergebnis herauskommt, was ich Ihnen jetzt sage."

Ihr Vorschlag: Ein Vergleich, bei dem sich die Camper verpflichten, ihre Stellplätze bis zum 30. April 2023 zu räumen. "Wenn sie jetzt eine Kündigung erhalten, müssen sie am 31. Dezember 2022 gehen", versuchte die Richterin den Campern ihre ernste Lage näherzubringen. Wie eingangs erwähnt stimmten, nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung, beide Seite dem Vergleich zu. Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten, die Gerichtsgebühr wird geteilt.

Für Ärger unter den Campern sorgte, dass Trinks im Vorfeld mit der KBV über den 30. April als endgültigen Räumungstermin gesprochen hat. "Das ist alles eine linke Partie", empörte sich ein Camper. "Das Gericht weiß, dass ohne die KBV nichts geht", erklärte die Richterin und rügte den Camper für seine unlautere Behauptung.