Die Familienbeihilfe ist eine Leistung des Staates, die beinahe jede in Österreich lebende Person kennt und von der jährlich Millionen Familien profitieren. Bereits im Jahr 1955 wurde das erste Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) erlassen und ein Textauszug aus dem Ausschussbericht zum FLAG beschreibt die Intention dieses Gesetzes auch in heutiger Zeit noch sehr treffend: "Der Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung, die die Ernährung, Bekleidung, häusliche Unterbringung und Erziehung von Kindern verursacht, ist nicht nur eine Forderung der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine gesellschaftliche Existenznotwendigkeit."