Angefangen hat sie in einem Büro mit elektrischer Schreibmaschine und Festnetztelefon. „Es war eine Zeit des Umbruchs“, sagt Astrid Liebhauser. Am 4. Jänner 1993 hatte sie ihren ersten Arbeitstag als Kärntner Kinder- und Jugendanwältin. Vier Jahre zuvor war das „Gewaltverbot in der Kindererziehung“ gesetzlich festgeschrieben worden. „Unglaublich spät“, wie Liebhauser sagt.