Dieses Urteil wird Spuren auf den Pisten hinterlassen: Wie berichtet, entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Bergbahnen Katschberg Entschädigung zahlen müssen – für die Hinterbliebenen eines tödlich verunglückten Skifahrers. Denn der Pistenrand war nicht ausreichend abgesichert.