Auch wenn der Hochsommer noch aktiv ist, laufen in der Landesregierung die Vorarbeiten für den Heizzuschuss für den Winter 2023/24. Die Unterstützung für einkommensschwache Personen wurde Dienstag vom Regierungskollegium beschlossen. Es wird erneut 110 Euro als kleinen Heizzuschuss und 180 Euro als großen Zuschuss geben. Die Anträge können ab 2. Oktober bei der Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Laut Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) werden die notwendigen 3,31 Millionen Euro je zur Hälfte vom Land und den Gemeinden finanziert.

Wegen der Inflation wurden die Einkommensgrenzen für die Anspruchsberechtigten angepasst, damit Personen, die den Heizzuschuss in der Vergangenheit bezogen haben, weiter bezugsberechtigt sind.

Auch 300 Euro Kärnten-Bonus

Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende auf 1160 Euro netto, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen auf 1680 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 1360 Euro, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen bei 1880 Euro. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt.

Als Hilfe wegen der Teuerungen zahlt das Land derzeit auch den Kärnten Bonus Extra von 300 Euro aus.