Jedes Jahr im Sommer warnen die Experten des ÖAMTC davor, dass überhitzte Autos für Kleinkinder und Tiere zur Todesfalle werden können. Die Gefahr werde oftmals unterschätzt. Bei hochsommerlichen Temperaturen müssen Einsatzkräfte und Pannenhelfer immer wieder Kleinkinder oder Tiere befreien. Manchmal passiere es auch, dass Kinder sich versehentlich selbst im Pkw einsperren – wie letzte Woche in Klagenfurt. Am Samstag war vermutlich ein technischer Defekt der Zentralverriegelung dafür verantwortlich, dass die Feuerwehr in Stockenboi die Seitenscheibe eines Pkw einschlagen musste, um ein einjähriges Kind zu befreien

"In der Sonne geparkte Fahrzeuge heizen sich innerhalb kurzer Zeit stark auf und können für zurückgelassene Babys oder Tiere, die sich nicht selbst helfen können, zur gefährlichen Falle werden", sagt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Aus diesem Grund sollte man niemanden auch nur für eine kurze Besorgung im Auto zurücklassen.

Lebensbedrohlich

Der Aufenthalt in einem Fahrzeug wird ab 40 Grad Innentemperatur gefährlich. Für Babys und Kleinkinder, aber auch für Tiere können daher bereits wenige Minuten im heißen, geschlossenen Auto lebensbedrohlich sein. Schon 26 Grad Außentemperatur reichen, um das Auto zu einer Todesfalle zu machen. Innerhalb weniger Minuten klettern die Temperaturen im Fahrzeuginneren auf 40 Grad. Bei hohen Außentemperaturen kann die Innenraumlufttemperatur 55 bis 60 Grad erreichen, Sitze und andere Oberflächen können sogar über 70 Grad heiß werden, haben Messungen ergeben.

Bemerkt man als Passant ein in einem eindeutig überhitzten Auto ein eingeschlossenes Baby oder Tier, sollte man zunächst versuchen, den Lenker bzw. die Lenkerin ausfindig zu machen. Sollte das nicht möglich sein, ist die Polizei zu verständigen. Bevor man Kinder oder Tiere aus überhitzen Autos durch Einschlagen der Scheiben befreit, sollte man unbedingt die Polizei kontaktieren und erst mit deren Zustimmung im Notfall das Kind oder Tier selbst befreien. "Zusätzlich die Situation mit Fotos und Videos dokumentieren, um nicht später mit dem Vorwurf der vorsätzlichen Sachbeschädigung konfrontiert zu werden", rät der ÖAMTC.