Mehrere Landeshauptleute sprachen sich in den vergangenen Tagen für ein Abrücken von der Impfpflicht aus. Und selbst Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) schließt ein Aussetzen dieser mittlerweile nicht mehr aus – sollten sich Experten dafür aussprechen, wie er am Sonntag betonte. Vorerst gilt die Impfpflicht gegen Covid-19 jedoch. Und das für alle Personen über 18 Jahre, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben. Im Gesetz sind aber auch einige Ausnahmen definiert, diese gelten etwa für Menschen mit entsprechenden Vorerkrankungen oder für Schwangere.