Nach eineinhalb Stunden Verhandlung hat Richterin Sabine Roßmann am 10. März ihr - nicht rechtskräftiges - Urteil gegen Martin Rutter gesprochen: Schuldig wegen Verhetzung sowie Geld- und Haftstrafe. 200 Tagsätze zu je vier Euro, insgesamt also 800 Euro, sowie vier Monate bedingte Haft.