„Bitte warten“, heißt es für mehr als 1000 Kärntner Gastronomiebetriebe, Hotels und Seilbahnen seit fast einem Jahr. Sie mussten Mitte März 2020 wegen des Corona-Lockdowns ihre Betriebe schließen. Obwohl ihnen für die Zeit bis 30. März Entschädigungszahlungen zugesichert wurden, ist bisher kein Cent geflossen.
Amtsschimmel wiehert
Corona-Entschädigung für März 2020: In Kärnten ist kein Cent geflossen
Kärntner Betrieben, denen im März 2020 die Schließung verordnet wurde, stehen Entschädigungsansprüche zu. Säumnisbeschwerde wird am Freitag am Landesverwaltungsgericht behandelt.
© Eva Maria Griese/kk