Wer in Kärnten einen Campingplatz betreibt, unterliegt den Regelungen des Campingplatzgesetzes. Doch nicht nur auf Campingplätzen werden Boxen an Gäste vermietet; zunehmend werden Abstellplätze mit entsprechender Infrastruktur, wie Wasser- oder Stromversorgung, auch für Übernachtungen im Wohnwagen bereitgestellt. „Neben den behördlich genehmigten Campingplätzen entstanden so immer mehr touristisch vermietete Abstellplätze für Camping- und Wohnwägen, die bisher nicht dem Campingplatzgesetz unterlagen“, erläutert der Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig und ergänzt: „Zusätzlich ist bei Nächtigungen auf solchen Plätzen auch keine Orts- und Nächtigungstaxe einzuheben. Hier gibt es eine Regelungslücke, die einem fairen Wettbewerb entgegensteht.“