Das interne Kontrollsystem des Landes muss die Voraussetzungen des Bundesfinanzierungsgesetzes erfüllen, weil das Land vorwiegend vom Bund finanziert wird. Zur Finanzierung gewährt der Bund dem Land Kärnten Darlehen, was im Bundesfinanzierungsgesetz geregelt ist. Die Finanzierung macht der Bund über die ÖBFA (Österreichische Bundesfinanzierungsagentur). Dafür muss sich das Land verpflichten, Grundsätze einer risikoaversen Finanzgebarung einzuhalten. Das bedeutet, dass das Land Risiken auf ein Mindestmaß beschränken muss.
Kärnten
Landesrechnungshof prüft Finanzgeschäfte auf Risiken
Da das Land Kärnten vorwiegend vom Bund finanziert wird, muss es nachweisen, dass es bei Finanzgeschäften Risiken auf ein Minimum reduziert. Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) hat nun überprüft, wie das Land diesen und weitere Grundsätze durch das interne Kontrollsystem umsetzt.
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