Wegen Imstichlassens eines Verletzten ist am Donnerstag ein 28-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt nicht rechtskräftig zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann soll im Sommer 2018 einer heute 27-jährigen Frau ein Substitutionsmittel überlassen und keine Hilfe geholt haben, als sie bewusstlos wurde.