Immer öfter sind Bildungseinrichtungen mit Schülern konfrontiert, die an chronischen Krankheiten, schweren Allergien oder anderen Beeinträchtigungen leiden. Welche medizinischen Leistungen Lehrkräfte im Rahmen ihrer Dienstpflicht erbringen dürfen bzw. müssen, war bislang nicht exakt definiert. Ein Rundschreiben des Bildungsministeriums, das mit Schulbeginn an die Direktionen erging, enthält nun exakte Richtlinien.