Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Montag eine 31-jährige Kärntnerin zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Die Frau hatte auf Facebook unter anderem gefordert, Menschen wieder in Konzentrationslagern zu internieren. Die Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.