Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Montag eine 31-jährige Kärntnerin zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Die Frau hatte auf Facebook unter anderem gefordert, Menschen wieder in Konzentrationslagern zu internieren. Die Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Landesgericht Klagenfurt
Nach Facebook-Posting: 18 Monate Haft für Kärntnerin
31-Jähriger wurde vorgeworfen, unter anderem gefordert zu haben, dass Leute "ins KZ kommen" und "in die Gaskammer" gehören. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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