Geschätzte 10.000 Kärntner und Kärntnerinnen sind beruflich im Gesundheitsbereich tätig. Für die betroffenen Berufsgruppen (siehe Infokasten unten) gab es mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes am 1. Juli eine Neuerung: Eine Registrierung ist ab sofort eine Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Ziel des neuen Registers ist, die erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich aufzuwerten sowie mehr Patientensicherheit zu gewährleisten.