Bei Abgeordneten zum Kärntner Landtag sind die Regeln nicht sehr streng. Sie dürfen neben ihrem Mandat weiter einen Beruf ausüben. Als beliebt gelten Beamter, Lehrer oder Bürgermeister. Bei Mitgliedern der Landesregierung sieht die Sache anders aus. Es herrscht ein Berufsausübungsverbot. Diese Woche tagte erstmals der Unvereinbarkeitsausschuss im Landtag. „Die Landesräte Daniel Fellner (SPÖ), Ulrich Zafosching und Martin Gruber (beide ÖVP) haben Tätigkeiten als Geschäftsführer angegeben. Das müssen wir genauer überprüfen“, sagt Ausschussvorsitzender Josef Lobnig (FPÖ). Bis kommenden Mittwoch können Informationen nachgeliefert werden. „Damit sollen Interessenskonflikte vermieden werden“, sagt Lobnig.